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Was tun?

Die folgenden Seiten sollen helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden, Beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen wenden Sie sich bitte umgehend an den Vorsitzenden der Kommission zur Prüfung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs, Dr. Nikolaus Särchen.

Sollte er nicht erreichbar sein, können der Bischof, der Generalvikar oder der Personalreferent informiert werden. Diese leiten die Information an den Vorsitzenden der Kommission oder ein anderes Kommissionsmitglied weiter. Alle weiteren notwendigen Schritte veranlasst der Vorsitzende der Kommission.

Antragsformulare und Informationen zur Anerkennung des Leids finden Sie auf der folgenden Seite.

Die Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde für das Bistum Magdeburg von Bischof Dr. Gerhard Feige gegengezeichnet. Download

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (18.11.2019) | Download

Weitergehende Informationen bekommen Sie auch auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz unter www.dbk.de 

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