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Verdachtsfall Missbrauch

 Was tun, wenn der Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorliegt?

Zuständige umgehend informieren – Intervention (bei Sexualisierter Gewalt)

Der Vorsitzende der Kommission zur Prüfung von Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs, Herr Dr. Nikolaus Särchen, ist umgehend zu informieren. Sollte dieser nicht erreicht werden können, wird der Bischof, der Generalvikar oder der Personalreferent informiert. Diese leiten die Information an den Vorsitzenden der Kommission oder ein anderes Kommissionsmitglied weiter. Alle weiteren notwendigen Schritte veranlasst der Vorsitzende der Kommission.

Antragsformulare und Informationen zur Anerkennung des Leids finden Sie auf der folgenden Seite.

Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (18.11.2019) | Download

 

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