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Klarheit ist angesagt

Vertreter von KEB, Familienbund und Weltkirche beziehen Stellung

Das Thema Gender ist mal wieder auf die Tagesordnung gekommen, auch durch einen Beitrag im Newsletter von 9. Februar unter der Überschrift „Zwei total verschiedene Welten“ konstruiert Pfarrer Kudla, Solla (Togo) einen Gegensatz zwischen einer vermeintlich homogenen afrikanischen und einer vermeintlich homogenen (west-) europäischen Kultur und Kirche. Auf Grundlage dieses Konstruktes äußert er sich zu Gender, dem Verhältnis der Geschlechter und der Zuschreibung von Geschlechterrollen sowie den Fragen der sexuellen Identität. Zudem unterstellt er die Möglichkeit in Europa, sich sein Geschlecht frei auswählen zu können.

Weltweit, unabhängig von Länder- oder Kontinentalgrenzen werden auf zivilgesellschaftlicher, politischer und theologischer Ebene Debatten geführt, um eine Durchsetzung der Menschenrechte herbeizuführen. Menschenrechte formulieren einen universellen Geltungsanspruch, der sich aus der Würde des Menschen herleitet. Sie definieren die grundlegenden Freiheiten, die allen Menschen – um ihrer Würde willen – für sich und in Gemeinschaft mit anderen zustehen. Hier findet auch der Abbau von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes  Berücksichtigung.

Bereits das II. Vatikanische Konzil formuliert hierzu in Gaudium et Spes 29: „Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Region, muss überwunden und beseitigt werden, da sie ja dem Plan Gottes widerspricht“.

Im durchaus kontroversen wissenschaftlichen Diskurs um Sex und Gender haben sich zur Begriffsbestimmung nachstehende Definitionen herausgebildet, die es für eine verantwortete Rede zu kennen gilt:

Intersexualität: ein Phänomen, das Menschen mit verschiedenen / widersprüchlichen Geschlechtsmerkmalen geboren werden. Sie können damit nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Nach seriösen Untersuchungen betrifft dies 1 Promille der Neugeborenen. Unter anderem für diese Menschen wurde in Deutschland kürzlich das Personenstandrecht geändert.

Transsexualität: Trotz äußerlich erkennbarer Zuordnung zu dem Geschlecht Mann oder Frau fühlen sich transsexuelle Menschen nicht diesem Geschlecht zugehörig. Für trans- und intersexuelle Menschen ist dies oftmals mit psychischen Belastungen und persönlichen Herausforderungen verbunden. Mit rechtlichen Änderungen in Deutschland hat sich für diese Personengruppe die Situation verbessert. Mitnichten stimmt die Annahme, dass es in Europa Bestrebungen gibt, sich sein Geschlecht willkürlich und nach Lust und Laune aussuchen und wechseln zu wollen.

Sex ist der englisch Begriff für das biologische Geschlecht.

Gender ist der englische Begriff für das soziale Geschlecht.

Gender-Mainstreaming ist eine Strategie, um die Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Hilfreiche Informationen in dieser Diskussion bietet der Infoflyer der Deutschen Bischofskonferenz von  2015: dbk.de

Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e.V. | Geschäftsführer Ludger Nagel | Familienbund im Bistum Magdeburg und dem Land Sachsen-Anhalt e.V. | Geschäftsführerin Sabina Lenow | Diözesanreferentin für Weltkirche/missio e.V. | Maria Faber

 

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