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Aktuelle Anordnungen für das Bistum Magdeburg verlängert

Mitteilung von Bischof Dr. Gerhard Feige zum Umgang mit Corona

Als Kirche bleiben wir in der Mitverantwortung, die Gesundheit jedes einzelnen Menschen zu schützen und die Verbreitung des Corona-Virus‘ zu verlangsamen. Solidarisch mit den Betroffenen und allen, die in diesen Krisenzeiten alles Menschenmögliche tun, um dieser Pandemie Einhalt zu gebieten, gilt im Bistum Magdeburg ab dem 18. März 2020 und zunächst bis zum 30. April 2020 ohne Ausnahme. Diese Anordnung wurde nun bis auf weiteres verlängert, mit der Maßgabe, dass  unter  Berücksichtigung der aktuellen  Regelungen  der  jeweiligen  Landesregierungen Anpassungen sobald als möglich erfolgen werden. Über die entsprechenden  Anpassungen der Anordnung werden die Pfarreien und Einrichtungen des Bistums unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Bis dahin gilt:

  1. Alle öffentlichen Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Wortgottesfeiern, Andachten etc.) sind abgesagt.
  2. Damit entfallen leider auch alle für die Kar- und Ostertage angesetzten Gottesdienste und Feiern von Palmsonntag bis Ostermontag.
  3. Damit müssen auch die für diesen Zeitraum angesetzten Erstkommunionfeiern verschoben werden.
  4. Die bis zu den Sommerferien 2020 angesetzten Firmungen werden abgesagt. Für Firmgottesdienste danach muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Sobald diese Entwicklung absehbar ist, kann über deren Neuterminierung nachgedacht werden. Dies gilt auch für Lebenswendefeiern.
  5. Sollte es nicht möglich sein, Taufen und Trauungen kurzfristig zu verschieben, sind sie vorerst (bis es von staatlicher oder kommunaler Seite möglicherweise andere Weisungen gibt) ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Ministranten sowie ausschließlich im allerengsten Familienkreis  mit wenigen Personen  – unter Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften – weiter möglich.
  6. Beerdigungen auf dem Friedhof können nur noch im engsten Familienkreis mit wenigen Personen stattfinden. Klären Sie bitte vor Ort, ob seitens der Kommune Trauerfeiern in Friedhofskapellen durchgeführt werden können. Auch hier sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten. Requien und Eucharistiefeiern können zu einem späteren Zeitpunkt nachgefeiert werden.
  7. Die Kirchen sollen in diesen Krisenzeiten als Orte des persönlichen Gebetes offen gehalten werden, so lange es von staatlicher oder kommunaler Seite keine anderen Weisungen gibt.
  8. Sämtliche Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Bistum) sind abgesagt. Dazu zählen u.a. Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw..
  9. Außerdem werden die Gremienwahlen, die für den 6./7. Juni 2020 vorgesehen waren, ausgesetzt, da eine sorgfältige Vorbereitung durch ausgesetzte Gremiensitzungen nicht gewährleitet werden kann. Ein neuer Wahltermin wird nach Rücksprache mit den Pfarreien gesucht.
  10. Auch die derzeitigen Pfarreientwicklungsprozesse werden bis auf weiteres ausgesetzt.
  11. Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. Notwendige Dienstberatungen sollen nach Möglichkeit telefonisch oder elektronisch durchgeführt werden.
  12. Die Gläubigen sind von der Sonntagspflicht befreit. Die Priester sollen weiterhin stellvertretend für die Gläubigen die heilige Messe feiern. Gleiches gilt für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften.
  13. Auf Gottesdienstübertragungsangebote im Livestream, TV, Radio oder Internet wird hingewiesen. Sonntäglich wird um 10 Uhr aus der Kathedrale St. Sebastian eine Heilige Messe per Livestream übertragen. Weitere Angebote werden folgen unter  www.bistum-magdeburg.de und www.facebook.com/BistumMagdeburg.
  14. Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich mit dem Gottesdienst der Kirche zu verbinden, Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren.
  15. Die Seelsorge soll weiterhin gewährleistet werden, unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Das heißt insbesondere:
    • Die alten und kranken Menschen werden auf Wunsch zuhause oder im Pflegeheim (ggf. mit der heiligen Kommunion) besucht – sofern keine Corona-Erkrankung im Umfeld vorliegt. In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Kommunion gereicht werden, es sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.
    • Auch das Sakrament der Krankensalbung kann auf Wunsch gespendet werden – sofern bei den Patienten im häuslichen Umfeld keine Corona-Erkrankung vorliegt. In Krankenhäusern kann Corona-Patienten die Krankensalbung gespendet werden. Es sind die notwendigen Hygienevorschriften zu beachten.
    • Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 2 Metern beachtet werden. Von daher sind Beichtgespräche im Beichtstuhl nicht möglich.
    • Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen: telefonisch, digital oder soweit möglich und sinnvoll auch persönlich.
    • Die Pfarrbüros bleiben besetzt, sollen aber nach Möglichkeit vorwiegend auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.

Bitte beachten Sie regelmäßig die ständig aktualisierten Hinweise auf der Homepage des Bistums unter www.bistum-magdeburg.de. Im Bischöflichen Ordinariat haben wir eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen sie unter: 0391 5961 134.

Ausdrücklich danken wir Ihnen für Ihre Arbeit und alles Engagement in dieser Situation, die uns gewiss alle noch einige Zeit herausfordern wird.

Bleiben Sie gesund und im Gebet verbunden

Thomas Kriesel                                                                             + Gerhard Feige
Stellvertr. Generalvikar                                                                      Bischof

 

 

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