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Gemeinsame Vereinbarung zur Aufarbeitung

Verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland

Als erste Institution in Deutschland hat die katholische Kirche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschlossen. Dies teilten Johannes-Wilhelm Rörig und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Presseerklärung mit. 

Die Bischöfe hatten zuvor unter dem Vorsitz des Limburger Bischofs Georg Bätzing beraten. Auf Eckpunkte hatten sich Rörig und Ackermann bereits im vergangenen November verständigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den Bistümern durch unabhängige Kommissionen transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Damit soll es in allen 27 Bistümer künftig eine solche unabhängige Kommission geben; einige Diözesen haben bereits mit einer Aufarbeitung nach festgelegten Standards begonnen. In den Kommissionen sollen Vertreter des jeweiligen Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen.

"Ich bin dankbar, dass wir diesen nächsten, sichtbaren Schritt in der Umsetzung unserer bei der Veröffentlichung der MHG-Studie zugesagten Maßnahmen gehen konnten", sagte Bischof Ackermann. Das gemeinsame Dokument werde den Bistümern bei ihren Bemühungen um Aufarbeitung helfen. Ackermann erwartet von Erklärung "einen weiteren Schub für die Aufdeckung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche".

Rörig: Nun Aufarbeitung nach einheitlichen Standards und Kriterien

Rörig zeigte sich als Beauftragter der Regierung "froh und erleichtert, dass es gestern zu dieser historischen Entscheidung gekommen ist, die wir über viele Monate mit wertvoller Unterstützung von Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates erarbeitet haben". Die Bischöfe hätten mit der Verabschiedung der Erklärung die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. "Dafür haben Betroffene lange gekämpft", so Rörig. Nun könne die Aufarbeitung in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. 

Die Kommissionen sollen sich auch mit jenen Fällen befassen, die infolge von Verjährung oder Tod der Beteiligten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Neben der quantitativen Erhebung von Missbrauch soll es auch darum gehen, herauszuarbeiten, wie die Verantwortlichen in den Bistümern mit den Tätern und den Betroffenen umgegangen sind. Auch sollen mögliche Strukturen benannt werden, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Geistliche und Kirchenangestellte ermöglicht oder begünstigt haben. Jedes Bistum soll der Vereinbarung noch zustimmen oder - wenn es mit der unabhängigen Aufarbeitung bereits begonnen hat - eine entsprechende "Äquivalenzvereinbarung" schließen.

Vorgesehen ist zudem eine überdiözesane Zusammenarbeit. Die Deutsche Bischofskonferenz soll dazu eine Geschäftsstelle einrichten und ausstatten. Sie soll gemeinsame Treffen koordinieren und die formalen Kriterien für das Monitoring der Aufarbeitungsmaßnahmen festsetzen.

Die gemeinsame Erklärung als pdf

(bod/KNA)

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