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Hinweismeldekanal

Meldekanal des Bistums Magdeburg und seiner Einrichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln - auch interner Regeln und Vorgaben - sowie unserer Verhaltensgrundsätze, hat beim Bistum oberste Priorität. Integrität und Compliance stehen dabei im Vordergrund. Die Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende sollen eine Kultur der Transparenz, des Hinsehens und Ansprechens leben. Im Rahmen dessen können alle ohne Scheu Hinweise zu Rechtsverstößen und Fehlverhalten innerhalb der Organisation abgeben, um uns zu unterstützen Schäden zu vermeiden.
Informationen über Regelverstöße können über das vom Bistum eingeräumten System abgegeben werden. Allen Möglichkeiten ist immanent, dass der Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt wird und die übermittelten Informationen vertraulich behandelt werden. Selbst wenn die Identität bekanntgegeben wird, ist durch die eingerichtete Meldestelle zugesichert, dass die übermittelten Daten vertraulich behandelt werden. Ein Kommunikationsaustausch ändert daran nichts.

Die Regelungen zum Hinweisgeberschutz dienen als Frühwarnsystem gegen strafrechtlich relevante Regelverstöße und bieten den Hinweisgebenden einen umfassenden Schutz vor Repressalien. Daher ermutigen wir jede Person – egal ob aus dem Kreis der Mitarbeitenden, auch unserer Schutzbefohlenen, des ehemaligen Kollegiums, der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner oder von Dritten - Hinweise auf Regelverstöße mitzuteilen. Für jeden Hinweisgebenden gilt, dass unser Hinweisgebersystem aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Sie vor Nachteilen schützt und Sie sich auf die vertrauliche und sorgsame Bearbeitung der Hinweise verlassen können. Durch die Hinweise soll die Aufarbeitung des nicht konformen Handelns beschleunigt werden.
Jede Person kann sich unmittelbar über den Hinweisgeberkanal melden (hinweisgeberkanal@bistum-magdeburg.de) oder das Formular für einen Hinweis nutzen. Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden. Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberformular nur zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Richtlinien oder gegen unsere eigenen Vorgaben genutzt werden soll. Das Hinweisgeberformular ist nicht für allgemeine Beschwerden, Fehler- oder Risikomeldungen zu nutzen.
Beachten Sie bitte, dass solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist, die Unschuldsvermutung gilt. Alle Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.

Welche Anforderungen stellt das HinSchG an eine interne Meldestelle?
Die Gestaltung der Meldekanäle ist so umzusetzen, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung Beauftragten sowie die bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützenden Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Unberechtigten Personen haben weder Zugriff auf die Meldung noch auf die Identität des Hinweisgebenden.
Möglichkeiten der mündlichen oder schriftlichen Form der Meldungen müssen angeboten werden, ebenso das Angebot eines persönlichen Gespräches mit dem Hinweisgebenden. Beauftragte Personen, die Tätigkeiten für eine interne Meldestelle übernehmen, sollten in der Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig sein. Zusätzlich sollten sie die entsprechende Fachkunde in der Gesprächsführung und in der Bewertung der Glaubwürdigkeit des Hinweisgebenden besitzen. Parallel dürfen andere Aufgaben und Pflichten ausgeübt werden. Auf Interessenskonflikte aus der Kombination von Tätigkeiten ist besonders zu achten sowie auf den Fall, dass die beauftragten Personen Gegenstand der Hinweismeldung sind.

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?
Nach der Hinweisabgabe erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an den Hinweisgeberkanal wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen benötigt werden, wird mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sollte die Meldung anonym erfolgen, ist eine Rückmeldung nicht möglich. Wenn diese erste Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet. Innerhalb von 3 Monaten werden Sie über das Aufarbeitungsergebnis in Kenntnis gesetzt, sofern Sie Ihren Hinweis nicht anonym abgegeben haben.

Eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben
Der Meldekanal des Bischöflichen Ordinariats Magdeburg bietet verschiedene Möglichkeiten, um potenzielle Regelverstöße zu melden:


Telefonisch: 0391 5961 555
(Anrufbeantworter 24/7)


Per E-Mail: hinweismeldekanal@bistum-magdeburg.de
So sind Sie durch unser Hinweisgebersystem geschützt: Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner abgegeben. Ihre Meldung wird anonymisiert. Sie können sich selbst zusätzlich schützen, indem sie ein externes Gerät verwenden, welches nicht von ihrem Dienstgeber zur Verfügung gestellt wurde. Sie verwenden eine andere Wortwahl, damit keine Rückschlüsse gezogen werden können. Sie können eine neue E-Mail-Adresse ohne Personenbezug einrichten.


Im persönlichen Gespräch mit den Meldekanal-Verantwortlichen für den Hinweisgeberschutz, Max-Josef-Metzger-Str. 1, 39104 Magdeburg – Terminvereinbarung vorab bitte per E-Mail an hinweismeldekanal@bistum-magdeburg.de

Postalisch an den Hinweisgerberkanal, Max-Josef-Metzger-Str. 1, 39104 Magdeburg

Datenschutz
Die Datenschutzinformationen zum Hinweisgeberkanal finden Sie nachfolgend:
Datenschutzinformationen Compliance und interne Ermittlungen
Datenschutzinformationen Hinweisgeberkanal

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