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Mein Jahr Caritas

Sie haben Interesse an einem Freiwilligendienst? Super und vielen Dank dafür!

In einem Freiwilligendienst können sich Personen ab dem 16. Lebensjahr engagieren, die die Vollzeitschulpflicht von neun Jahren erfüllt haben. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Schulabschluss oder weitere Qualifikationen Sie mitbringen. Wichtig ist nur, dass Sie mindestens sechs und höchstens 18 Monate Zeit und Lust haben, sich in einem sozialen Umfeld zu engagieren. Mögliche Einsatzstellen sind Kindertagesstätten, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenhäuser, Schulen, Jugendclubs, Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, Kirchengemeinden und viele mehr. Wir haben Sachsen-Anhalt-weit Einsatzstellen sowie vereinzelt einige in der Region Nordsachsen und Brandenburg. Wo wir Sie einsetzen können, entscheiden wir individuell und in Abhängigkeit Ihrer Interessen und Ihrem Wohnort.

Die Arbeit von Freiwilligen umfasst alle unterstützenden Tätigkeiten in der jeweiligen Einsatzstelle. Das können sowohl pflegerische als auch pädagogische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten sein. Helfer_innen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) sollen währenddessen einen realistischen Einblick in das Aufgabengebiet bekommen. Dabei helfen die Fachkräfte in den Einsatzstellen, unter deren Anleitung die Freiwilligen arbeiten. Begleitet wird die Zeit im Freiwilligendienst durch Seminarwochen oder Bildungstage. Hier haben Sie die Chancen, Ihre Einsatzstellentätigkeit zu reflektieren und sich mit selbst gewählten Themen auseinander zu setzen. Außerdem stehen Ihnen Urlaubstage und ein Taschengeld zu. Während der Zeit im Freiwilligendienst sind Sie kranken- und sozialversichert.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie mehr über die Freiwilligendienste und unsere Arbeit

mein-jahr-caritas.de

Sie möchten sich für einen Freiwilligendienst bewerben? Das können Sie gleich online erledigen:

http://mein-jahr-caritas.de/index.php/fur-engagierte-27/fur-bewerber/bewerbung

Gesetzlich geregelt sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) und im Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes.

Die Freiwilligendienste werden gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), das Land Sachsen-Anhalt, das Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).

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