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musizierende Kinder in der Franziskusschule

Zum Teil gegen die Verfassung

Freie Schulträger sehen sich vom Land benachteiligt

Die freien Schulträger im Land und so auch das Bistum Magdburg sehen sich durch das Landesschulgesetz in „verfassungswidriger Weise benachteiligt“. Die Landesarbeitsgemeinschaft der christlich orientierten Schulen (LAG) und der Verband Deutsche Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt forderten am Montag in Magdeburg eine „angemessene Finanzierung“. Die im Grundgesetz verankerte staatliche Förderung der Lohn-, Sach- und Gebäudekosten von freien Schulen müsse in Sachsen-Anhalt endlich angemessen umgesetzt werden.

Der Leiter des Katholischen Büros Magdeburg, Stephan Rether, erklärte, dass derzeit geprüft werde, ob der Rechtsweg beschritten werden sollte, um die Forderungen einzuklagen. VDP-Geschäftsführer Jürgen Banse ergänzte, dass bereits mehrere Träger signalisiert hätten, im Zweifelsfall „mit langem Atem“ gegen das Landesschulgesetz zu klagen. In Sachsen und Thüringen hatten nach entsprechenden Klagen die zuständigen Landesgerichtshöfe eine verfassungswidrige Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft festgestellt.

Die freien Schulträger appellierten nachdrücklich an die schwarz-rot-grüne Landesregierung, „unverzüglich“ das im Koalitionsvertrag zugesicherte externe Gutachten erstellen zu lassen, dass die Finanzierung der freien Schulen mit den tatsächlichen Kosten der staatlichen Schulen vergleicht. „Wir sind von der Landesregierung immer wieder vertröstet worden und fühlen uns verschaukelt“, kritisierte der LAG-Vorsitzende, Dietrich Lührs. Bei der aktuell anstehenden Novellierung des Landesschulgesetzes sei bislang nicht erkennbar, ob dies die Lage der freien Schulen verbessere. Die freien Träger stützen sich mit ihren Forderungen auf zwei Untersuchungen von Verfassungsrechtlern aus den Jahren 2014 und 2017.

Rether betonte, die freien Schulen in Sachsen-Anhalt führten gegenwärtig einen „Existenzkampf“, und zwar nicht mangels Nachfrage, sondern aus wirtschaftlichen Gründen. Rund ein Drittel mehr öffentliche Finanzhilfe sei notwendig. Der Kontaktmann der katholischen Bischöfe zur Landespolitik mahnte, die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft gehöre zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands: „Ein Land, dass dies nicht erkennt und praktisch umsetzt, fällt zurück in einen staatlichen Bildungs-Totalitarismus.“

In Sachsen-Anhalt gab es im vergangenen Schuljahr 105 allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft, davon 40 evangelische und 8 katholische. Das sind zwölf Prozent aller Schulen im Land. | kna

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