Selbstverständnis, Vorstand & Geschäftsführung
Der Katholikenrat im Bistum Magdeburg ist die vom Bischof anerkannte Vertretung der Laien im Sinne des Konzilsdekrets „Über das Apostolat der Laien“. Einzelheiten regelt die Satzung, die der Bischof des Bistums Magdeburg am 13. Juni 2009 in Kraft gesetzt hat.
Zu den Aufgaben des Katholikenrates gehört es laut Satzung unter anderem:
- Anregungen zu geben für das Wirken der Katholiken im Bistum Magdeburg und in der Gesellschaft
- Stellung zu nehmen zu Fragen des öffentlichen und des kirchlichen Lebens
- Die Aktivitäten der im Rat vertretenen Gruppen zu koordinieren
- Mitwirkung in Kommissionen und Arbeitskreisen des Bistums
- sowie den Bischof, die anderen Verantwortlichen im Bistum und die Verbände beratend zu begleiten.
Vorstand des Katholikenrates im Bistum Magdeburg
Der Vorstand des Katholikenrates besteht aus acht Mitgliedern, welche sich ehrenamtlich in dieser Funktion engagieren. Der Vorstand wird jeweils für vier Jahre gewählt und sorgt zwischen den Vollversammlungen u.a. für die Ausführung der dort gefassten Beschlüsse.
Geschäftsführung des Katholikenrates im Bistum Magdeburg
Der Vorstand wird in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch die Geschäftsführung unterstützt. Diese nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstands teil.