
Synodaler werdenBistumsrat
Das Bistum Magdeburg möchte gemeinsam mit allen Gläubigen das kirchliche Leben gestalten. Als eines der ersten Bistümer in Deutschland hat es im Frühjahr 2025 ein Synodalgremium gegründet. Im neu konstituierten Bistumsrat beraten seitdem die gewählten Mitglieder aus den 11 Pastoralregionen zusammen mit dem Bischof, den Delegierten der unterschiedlichen pastoralen Berufsgruppen sowie weiteren Personen zu allen relevanten und das Bistum in Gänze betreffenden Themen und Zukunftsfragen.
Kompetenzen des Bistumsrats
Laut Satzung soll der Bistumsrat vor allem Beschlüsse mit bistumsweiter Tragweite fassen, zum Beispiel Schwerpunkte in der Pastoral, Grundsätze des Haushalts, Grundsätze der Eröffnung oder Schließung von bistumseigenen Einrichtungen, Mitarbeiter-Einsatz oder Grundsätze der Immobilienbewirtschaftung.
Zudem soll der Bistumsrat Empfehlungen aussprechen, unter anderem zu Vorschlägen für die Wahl eines neuen Bischofs, der Zusammenlegung oder Auflösung von Pfarreien, Änderungen des Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens (KVVG) sowie grundlegende Änderungen der Organisationsstruktur der Gremien oder der Leitungsebene im Bistum.
Satzung des Bistumsrats | Geschäftsordnung des Bistumsrats
Mitglieder des Bistumsrats
Unter den stimmberechtigten 31 Mitgliedern des Bistumsrats herrscht Geschlechter-Parität. 21 Ehrenamtliche sind dabei, unter ihnen auch junge und anderssprachige Christinnen und Christen. Unterstützt werden die stimmberechtigten von acht beratenden Mitgliedern. Der Rat ist für eine Legislatur von vier Jahren gewählt. Themenvorschläge können über alle Mitglieder des Bistumsrats und über die Geschäftsführung an den Rat herangetragen werden.
Mitglieder des Präsidiums:
- Bischof Dr. Gerhard Feige
- Generalvikar Dr. Bernhard Scholz
- Dr. Daniela Bethge
- Juliana Luisa Gombe
- Dominik Schubert
Geistliche Begleiterin:
Geschäftsführung:
Verwandte Artikel und Websites:
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Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134