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Junkermann

Innerlich berührt und dankbar

Bischof Feige zur Nichtwiederwahl der Landesbischöfin Junkermann

Auf der Synode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt hat der Landeskirchenrat keinen Antrag auf die Amtsverlängerung von Landesbischöfin Ilse Junkermann gestellt. Ihre Amtszeit endet damit im August 2019. Junkermann selbst sprach in einer ersten Reaktion von einer Entscheidung, die schmerze. Sie wollte nach dem Ende ihrer regulären Amtszeit 2019 noch vier Jahre bis zum Erreichen des Ruhestandsalters im April 2023 Bischöfin bleiben.

Bischof Dr. Gerhard Feige sagte dazu: „Ohne die genauen Hintergründe zu kennen und mich in die inneren Angelegenheiten der EKM einmischen zu wollen, kann ich doch nicht verschweigen, dass mich die Entscheidung des Landeskirchenrates irritiert und innerlich sehr berührt. Noch vor kurzem habe ich beim 60. Geburtstag von Landesbischöfin Junkermann öffentlich meine Dankbarkeit zum Ausdruck gebracht, dass Gott sie „vor fast acht Jahren in unser Gebiet geführt hat“, dass „auch die Chemie zwischen uns ganz gut stimme“ und ich mir ziemlich sicher bin, „dass wir uns auch weiterhin den Herausforderungen unserer Zeit vertrauensvoll, mit Herz und Verstand sowie auf Augenhöhe stellen werden“. Inzwischen ist unsere ökumenische Verbundenheit – ich schließe dabei auch Kirchenpräsident Liebig von der Landeskirche Anhalts mit ein – sogar noch intensiver und lebendiger geworden. Dafür bin ich sehr dankbar, und ich habe keinerlei Zweifel daran, dass sich dies in der noch verbleibenden Zeit ebenso segensreich auf unser gemeinsames Zeugnis für das Evangelium auswirken wird wie zuvor.“

Ilse Junkermann war im März 2009 von der Landessynode für eine Amtszeit von zehn Jahren zur Landesbischöfin gewählt worden. Im Bischofswahlgesetz der EKM sind mehrere Amtsperioden möglich. Liegen bis zum Eintritt in den Ruhestand weniger als fünf Jahre, kann die Landessynode die Amtszeit per Beschluss einmalig bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängern. Antragsberechtigt ist hierfür nur der Landeskirchenrat. Eine Wahl ist dann nicht notwendig.

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