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Dokumente des Bischofs

Nr. 66 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.12.2012

In der Sitzung am 13.12.12 in Erfurt hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen:

Regelungen zum Entgelt

1. Lineare Entgelterhöhung im Jahr 2013
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden
ab 1. April 2013 um 1,4 % und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 % erhöht.

2. Auszubildende/Praktikanten gemäß Anlagen 6 und 7 zur DVO
Die Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikanten werden zum 1. August 2013 um jeweils 40,00 € erhöht.

3. Änderung des § 8 der Anlage 12 zur DVO Überleitungs- und Besitzstandsregelungen § 8 Absatz (3) ist wie folgt zu ändern:
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 gelten die Absätze 1 bzw. 2 auf schriftlichen Antrag entsprechend für übergeleitete Mitarbeiter, die bei Fortgeltung des bisherigen Rechts bis spätestens zum 28. Februar 2014 wegen Erfüllung der erforderlichen Zeit der Bewährung oder Tätigkeit höhergruppiert worden wären; dies gilt unabhängig davon, ob die Hälfte der erforderlichen Bewährungs- oder Tätigkeitszeit am Stichtag erfüllt ist.

4. Moratorium für die unter Anlage 8 zur DVO fallenden Lehrkräfte im Bistum Dresden-Meißen Ziffer 1 des Beschlusses gilt – befristet bis zum 30. Juni 2013 – für die unter Anlage 8 zur DVO fallenden Lehrkräfte im Bistum Dresden-Meißen mit der Maßgabe nicht, dass in dem Zeitraum bis 30. Juni 2013 Verhandlungen mit dem Ziel einer Beschlussfassung geführt werden, das Entgelt der o. g. Mitarbeiter durch Anbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu ändern. Sollte bis zum 30. Juni 2013 ein entsprechender Beschluss der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes in den (Erz-)Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg nicht gefasst worden sein oder wird solch fristgemäß gefasster Beschluss nicht gemäß § 14 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost bis 31. Oktober 2013 in Kraft gesetzt, gilt Ziffer 1 des Beschlusses auch für die o. g. Mitarbeiter.
Erfurt, 13.12.12

Magdeburg, 24.04.2013
Für das Bistum Magdeburg
+ Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 67 Ordnung mit Wahlordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V.

Rückwirkend zum 01. Januar 2013 wird die Ordnung mit der dazugehörigen Wahlordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. im Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts. | Download

Für das Bistum Magdeburg
+ Dr. Gerhard Feige
Bischof

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