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Amtsblatt-2018-10

Magdeburg, 01. Oktober 2018

Amtsblatt des Bistums Magdeburg

Nr. 10                                                                 Magdeburg, 01. Oktober 2018

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Dokumente des Bischofs

Nr. 144       Tag des Gebetes und der Buße für die Opfer sexuellen Missbrauchs
Nr. 145       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2018
Nr. 146       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2018
Nr. 147       Bekanntbabe des Wahlvorstandes und des Terminplans für die Wahl der
                  Regional KODA Nord-Ost 2018
Nr. 148       Einladung Priesterwerkwochen 2019

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 149            Allerseelen-Kollekte 2018
Nr. 150            Neuregelung für das Kirchenasyl
Nr. 151            Neue Messlektionare
Nr. 152            Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 11. November 2018

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 153            Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen
Nr. 154            Todesanzeige
Nr. 155            E-Mail-, Telefonnummern- und Adressänderungen

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 156            Exerzitien für Priester, Diakone und Ordensleute
Nr. 157            Treffpunkt Pfarrbüro

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Dokumente des Bischofs

Nr. 144       Tag des Gebetes und der Buße für die Opfer sexuellen Missbrauchs

Um das Anliegen von Papst Franziskus, der den nationalen Bischofskonferenzen seine Bitte zur Einrichtung eines „Tages des Gebetes und der Buße für die Opfer sexuellen Missbrauchs“ im Sommer 2016 übermittelt hatte, zu unterstützen, wird der Gebetstag in diesem Jahr erstmalig durchgeführt werden. Der Gebetstag soll im zeitlichen Umfeld des durch den Europarat initiierten „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ begangen werden, der seit 2015 jeweils am 18. November stattfindet. Die Ziele des europäischen Tages sind es, Impulse für einen verbesserten Kinderschutz zu geben und die Gesellschaft weiterhin für die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sensibilisieren.
Auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz werden rechtzeitig weitere Materialien zum Gebetstag für Missbrauchsopfer bzw. zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zur Verfügung gestellt werden.

Nr. 145       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2018

Liebe Schwestern und Brüder,

„Gott ist uns Zuflucht und Stärke“ (Ps 46). So lautet das Leitwort der diesjährigen Aktion der Missio-Werke. Das Bekenntnis aus dem Alten Testament ist eine Kraftquelle für Christen weltweit, besonders in Ländern, in denen die Kirche bedrängt wird. Das gilt auch für  Äthiopien. Das Land ist einer der ärmsten Staaten der Welt, zugleich aber Aufnahmeland für Flüchtlinge aus ganz Ostafrika. Die kleine katholische Kirche in Äthiopien engagiert sich für die entwurzelten Menschen und eröffnet ihnen neue Lebensperspektiven. Sie antwortet aber auch auf die allgemeine Verunsicherung, von der vor allem Jugendliche betroffen sind. Sie werden zwischen Tradition und Moderne zerrissen. In dieser Situation macht das Zeugnis der Kirche in Äthiopien beispielhaft deutlich, wie der Glaube den Menschen Heimat gibt.
Im Monat der Weltmission und vor allem am Sonntag der Weltmission, dem 28. Oktober, stellen die Missio-Werke die Arbeit der Kirche in Äthiopien in den Mittelpunkt. Zugleich erinnern sie daran, dass wir alle gerufen sind, missionarisch Kirche zu sein und den Glauben an Jesus Christus auf der ganzen Welt zu bezeugen. Mit der Kirche in allen Kontinenten sind wir in diesem Ziel und in dieser Aufgabe verbunden. Sichtbarer Ausdruck dieser Solidarität ist die Kollekte, deren Ertrag den ärmsten Ortskirchen zu Gute kommt.
Liebe Schwestern und Brüder, bitte setzen Sie am Sonntag der Weltmission ein Zeichen der Verbundenheit und Solidarität. Wir bitten Sie um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende bei der Kollekte für die Päpstlichen Missionswerke Missio.

Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 21. Oktober 2018, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen werden. Der Ertrag der Kollekte am 28. Oktober 2018 ist ausschließlich für die Päpstlichen Missionswerke Missio (Aachen bzw. München) bestimmt.

Der Aufruf ist dem Amtsblatt Oktober als Anlage beigefügt.

Nr. 146       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2018

Liebe Schwestern und Brüder!

„Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gesehen und gehört haben“, heißt es in der Apostelgeschichte (Apg 4,20). Zu allen Zeiten gilt: Als Christen sind wir herausgefordert, eine Antwort auf die Frage zu geben, wer wir sind, woran wir glauben und wem wir vertrauen. Diesen Gedanken greift auch die diesjährige Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerks der deutschen Katholiken auf. Ihr Leitwort heißt: „Unsere Identität: Christus bezeugen“.
Den Herrn zu bezeugen ist eine besondere Herausforderung für die kleinen katholischen Minderheiten in den Diasporagebieten in Deutschland, Nordeuropa und im Baltikum. Sie leben ihren Glauben unter oft schwierigen Bedingungen. Einer großen Mehrheit andersgläubiger oder nichtgläubiger Mitmenschen gegenüber sind sie gerufen, Zeugnis zu geben – im Wort und in der helfenden Tat. Dieses Bekenntnis der Diaspora-Katholiken ist eine Ermutigung für uns alle.
Die Kirche, die als Minderheit lebt, ist auf unsere Solidarität angewiesen – finanziell und ideell. Wir bitten Sie, liebe Schwestern und Brüder, deshalb anlässlich des Diaspora-Sonntags am 18. November um Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte.

Dieser Aufruf ist in den Amtsblättern zu veröffentlichen. Er soll am Sonntag, dem 11. November 2018,  in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 18. November 2018, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten.

Dieser Aufruf ist dem Amtsblatt Oktober 2018 als Anlage beigefügt.

Nr. 147       Bekanntgabe des Wahlvorstandes und des Terminplans für die Wahl der Regional KODA Nord-Ost 2018

In der Anlage finden Sie den am 31. August 2018 neu konstituierten KODA-Wahlausschuss sowie den Terminplan für die Wahl der Regional KODA Nord-Ost.

Nr. 148       Einladung Priesterwerkwochen 2019

Dem Amtsblatt Oktober 2018 ist die Einladung von Bischof Dr. Feige zu den Priesterwerkwochen 2019 beigefügt.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 149           Allerseelen-Kollekte 2018

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten, am Freitag, dem 02. November 2018, dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung.
Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet.
Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen.
Ein Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann dort angefordert werden (Adresse siehe unten).
Die Kollekten-Gelder sollen (so bald wie möglich) mit dem Vermerk „Allerseelen-Kollekte 2018“ überwiesen werden an:

Bistum Magdeburg
IBAN: DE96 8109 3274 0001 600044

Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter.
Nähere Auskünfte gibt es bei der Solidaritätsaktion Renovabis, Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Tel.: (08161) 5309 -53 oder -49, Fax: (08161) 5309 -44, E-Mail: info@renovabis.de.

Nr. 150           Neuregelung für das Kirchenasyl

Neue Regelungen ab 01. August 2018 – Dublin-III-Fälle im Kirchenasyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat angekündigt, in bestimmten Fällen von der Möglichkeit einer Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs Monaten auf 18  Monaten Gebrauch zu machen. Dies wird für alle Kirchenasyle gelten, die ab dem 01. August 2018 begonnen werden.
Da die Orientierungshilfe für Flüchtlingsarbeit im Bistum Magdeburg der Caritas aktuell in einer  Aktualisierungsüberarbeitung ist und die neuen Regelungen über  Kirchenasyl dort momentan nicht nachzulesen sind, folgenden Hinweise mit sofortiger Wirkung zu beachten:
Formales Vorgehen

  1. Meldung des Kirchenasyls
  • Die Aufnahme einer Person ins Kirchenasyl muss sofort, d.h. noch am selben Tag, gemeldet werden.
  • Aus der Meldung muss eindeutig hervorgehen, dass Kontakt zu dem jeweils zuständigen kirchlichen Ansprechpartner für das BAMF besteht. (Eine mögliche Formulierung finden Sie im Anhang.)
  • Die Meldung muss an
    • die BAMF-Zentrale in Nürnberg (die E-Mail-Adresse wird Ihnen von dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt) ,
    • die zuständige Ausländerbehörde,
    • zeitgleich an die Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg und
    • zeitgleich nachrichtlich an das zuständige Katholische Büro

erfolgen. Die Meldung an die BAMF-Zentrale in Nürnberg kann sowohl durch die Kirchengemeinde/Ordensgemeinschaft als auch durch den Ansprechpartner erfolgen.

  • Sollte die Meldung nicht am Tag des Eintritts in das Kirchenasyl erfolgen oder nicht erkennen lassen, dass Kontakt zu einem kirchlichen Ansprechpartner besteht, wird die Überstellungsfrist im Rahmen der Dublin III-Verordnung auf 18 Monate verlängert.
  1. Einreichung des Dossiers
  • Das Dossier mit der Begründung, warum es sich um einen individuellen Härtefall handelt, und allen relevanten Unterlagen müssen innerhalb von vier Wochen nach Meldung des Kirchenasyls beim BAMF eingereicht werden. Das Datum, bis zu dem das Dossier spätestens eingereicht worden sein muss, wird nach Meldung des Kirchenasyls durch das BAMF mitgeteilt. Wird das Dossier nicht innerhalb dieser Frist beim BAMF eingereicht, wird die Überstellungsfrist im Rahmen der Dublin III-Verordnung auf 18 Monate verlängert.
  • Das Dossier muss über den jeweils zuständigen kirchlichen Ansprechpartner (Katholisches Büro Sachsen-Anhalt, Katholisches Büro Berlin-Brandenburg oder Katholisches Büro Sachsen) für das BAMF eingereicht werden.
  • Sollte die sechsmonatige Überstellungsfrist in weniger als sechs Wochen ab Beginn des Kirchenasyls ablaufen, muss das Dossier spätestens zwei Wochen und einen Werktag vor Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist beim BAMF eingereicht werden. Auch über diesen Termin wird das BAMF informieren.

Das BAMF geht also von einer durchschnittlich erforderlichen Bearbeitungszeit der Dossiers von mindestens zwei Wochen und einem Werktag aus. In diesen Fällen ist es also möglich, dass zur Erstellung des Dossiers nur wenig Zeit verbleibt. Sollte es nicht möglich sein, ein Dossier innerhalb dieser Frist an das BAMF zu senden, wird die Überstellungsfrist im Rahmen der Dublin-III Verordnung auf 18 Monate verlängert. Ein Dossier kann danach weiterhin eingereicht werden und wird vom BAMF auch bearbeitet.

  • Grundsätzlich können Dokumente (wie etwa ärztliche Atteste) nicht nachgereicht werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Katholisches Büro Sachsen-Anhalt, Herr Stephan Rether, Max-Josef-Metzger-Straße 1, 39104 Magdeburg, Tel.: (0391) 5961-163, Fax: (0391) 5961-164, E-Mail: kath.buero.sachsen-anhalt@bistum-magdeburg.de
Katholisches Büro Berlin-Brandenburg, E-Mail: katholischesbuero@erzbistumberlin.de
Katholisches Büro Sachsen, E-Mail: info@katholisches-buero-sachsen.de
Bistumsbeauftragte für Migration, Frau Monika Schwenke, Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg, Tel.: (0391) 6053-236, Fax: (0391) 6053-100, E-Mail: monika.schwenke@caritas-magdeburg.de

Nr. 151           Neue Messlektionare

Das Bischöfliche Ordinariat Magdeburg stellt jeder Pfarrei ein neues Messlektionar kostenlos zur Verfügung. Jede Pfarrei hat die Möglichkeit die Rechnung über ein Messlektionar im Bischöflichen Ordinariat einzureichen und erstattet zu bekommen. Die Rechnungen können an Frau Katrin Schütze, Finanzabteilung, Tel.: (0391) 5961-140, E-Mail: katrin.schuetze@bistum-magdeburg.de gesandt werden.

Nr. 152           Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 11. November 2018

Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24. bis 27. Februar 1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (11. November 2018) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdiensteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende).

Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2018 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 153           Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen

Herr Pfarrer Gerhard Packenius wurde zum 31. August 2018 von der Seelsorge im Hospiz am St. Elisabeth und St. Barbara Krankenhaus in Halle entbunden. Unter der Beibehaltung seiner Aufgaben als Landespolizeipfarrer, Diözesanbeauftragter für Telefonseelsorge, Beauftragter für Notfallseelsorge im Bistum Magdeburg sowie als Subsidiar in der Pfarrei Carl Lampert in Halle wurde er mit Wirkung vom 01. September 2018 zum Bistumsbeauftragten für Hospizarbeit ernannt.

Herr Pfarrer Bernhard Schelenz wurde mit Wirkung vom 15. September 2018 zum Pfarradministrator der Pfarrei St. Elisabeth, Weißenfels unter Beibehaltung seiner derzeitigen Aufgaben ernannt.

Nr. 154           Todesanzeige

Herr Pfarrer i. R. Wolfgang Baum verstarb am 31. August 2018 im Alter von 68 Jahren. Das Requiem wurde für ihn am 08. September 2018 in der kath. Kirche St. Maria Regina Pacis in Bad Schmiedeberg gefeiert. Die Beisetzung erfolgte anschließend auf dem örtlichen Friedhof.

Nr. 155           E-Mail-, Telefonnummern- und Adressänderungen

Diese Angaben werden im Internet nicht veröffentlicht!

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 156           Exerzitien für Priester, Diakone und Ordensleute

Vom 18. bis 22. November 2018 werden im Bildungshaus Kloster Schwarzenberg in Scheinfeld Exerzitien für Priester, Diakone und Ordensleute angeboten. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.

Nr. 157           Treffpunkt Pfarrbüro

Die Mitarbeitenden in den Pfarrbüros treffen sich zu ihrer Herbsttagung am Mittwoch, dem 17. Oktober 2018 in Magdeburg. Die Themen und weitere Informationen werden mit dem Einladungsschreiben per E-Mail zugestellt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Heidi Klimmasch, Tel.: (0391) 5961-263, E-Mail: heidi.klimmasch@bistum-magdeburg.de.

Anlagen:
Nr. 145            Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2018
Nr. 146            Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2018
Nr. 148a          Einladung des Bischofs zu den Priesterwerkwochen
Nr. 148b          Fortbildungen für Priester 2019
Nr. 156            Exerzitien für Priester 2018  

Herausgeber:
Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
www.bistum-magdeburg.de

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