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25 Jahre Katholisches Büro Sachsen-Anhalt

Das Katholische Büro Sachsen-Anhalt ist die Schaltstelle zwischen katholischer Kirche und der Politik. Am 25. Juni dieses Jahres sind genau 25 Jahre vergangen, seit der damalige Geistliche Rat Ulrich Berger von Bischof Leo Nowak zum ersten Leiter des Katholischen Büro ernannt wurde. Heute liegt die Leitung in den Händen des Juristen Stephan Rether.

Herr Rether, nicht Jeder kennt das Katholische Büro. Was sind die Hauptaufgaben?

In der Errichtungsurkunde sind die Kernaufgaben so beschrieben: Das Katholische Büro vertritt die Interessen der katholischen Kirche gegenüber Landesregierung, Landtag, Parteien, Gewerkschaften und Verbänden. Es ist Ansprechpartner für diese Einrichtungen, um so die Anliegen an die kirchlichen Stellen einschließlich des Caritasverbandes weiterzugeben. Außerdem soll das Büro Ansprechpartner für katholische Christen sein, die in den verschiedenen Bereichen der Politik Verantwortung übernommen haben.

Stephan RetherWie viele Katholische Büros gibt es?

Für jedes Bundesland ist ein Katholisches Büro zuständig, das im Auftrag des jeweiligen Bischofs die Interessen unserer Kirche in den landespolitischen Raum hinein wahrnimmt. Da die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam durch ein Katholisches Länderbüro betreut werden, gibt es bei 16 Bundesländern 15 Katholische Länderbüros. Und dann gibt es noch ein Büro für die Bundespolitik. Aber das Katholische Büro Sachsen-Anhalt ist – historisch gesehen – schon etwas Besonderes.

Wie meinen Sie das?

Das Katholische Büro Sachsen-Anhalt war das erste und ist somit das älteste Büro in den Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Das Ländereinführungsgesetz wurde erst drei Wochen später in der Volkskammer verabschiedet. Das Land Sachsen-Anhalt war noch nicht wieder gebildet. Es gab noch keine Landesregierung.

Was zeichnet die Arbeit des Katholischen Büros aus, was ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben, wenn Sie auf die vergangenen 25 Jahre blicken?

Wir waren an den Verfahren zum Zustandekommen unserer Landesverfassung beteiligt und natürlich bei dem zur Errichtung des Bistums Magdeburg 1994 notwendigen Vertrag mit dem Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg und dem Vertrag zwischen der Katholischen Kirche und dem Land Sachsen-Anhalt 1998. Besonders in Erinnerung geblieben ist mir aber auch der Umbau des Katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung und die Vorbereitung und Errichtung von „Netzwerk leben“. Auch die Verhandlungen mit der Landesregierung über die Errichtung unserer sieben Schulen und der Edith-Stein-Schulstiftung war für das Katholische Büro ein ganz wesentliches Verfahren. Auch bei vielen sozusagen einfachen Landesgesetzen konnten wir durch Gespräche, Beratung und Stellungnahmen mitwirken.

Wie muss man sich das vorstellen?

Es geht um Gesetzgebungsvorhaben und Programme, die auch oder direkt die katholische Kirche betreffen; konkret um die Seelsorge in staatlichen Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Polizeiausbildungsstätten und anderen Landeseinrichtungen. Selbstverständlich interessieren uns alle Regelungen, die den Sonntagsschutz und die kirchlichen Feiertage betreffen. Es geht um den Katholischen Religionsunterricht, angefangen bei der Ausbildung über die Unterrichtsversorgung an staatlichen Schulen bis zur Weiterbildung und um die Genehmigung der Unterrichtsmaterialien. Wichtig ist uns zudem, auch im karitativen Bereich und in Einrichtungen Gesundheitswesen Gehör zu finden. Und schließlich interessieren uns die politischen Entscheidungen, die die kirchlichen Kindertagesstätten und die Schulen in kirchlicher Trägerschaft betreffen. Aber auch die Erwachsenenbildung und Akademiearbeit sind ein wichtiges Feld.

Wie verstehen Sie Ihre Arbeit im Alltag?

Vor allem wollen wir mit unserer Arbeit dazu beitragen, weiter die politischen und gesetzgeberischen Bedingungen zu gewährleisten, auf deren Grundlage die Kernaufgaben unserer Kirche und ein angemessenes Leben aus dem Glauben in unserer Gesellschaft möglich bleiben. Der Lobpreis Gottes muss möglich sein; die Verkündigung der frohen Botschaft ebenso; praktizierte Nächstenliebe, der Dienst am Nächsten muss möglich sein. Und ganz wichtig: Jeder Einzelne muss die Chance haben, seinen Glauben zu bekennen und zu leben.

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