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Eine Waage und ein Richterhammer

Forderung über 1 Million EuroBistum beruft sich auf Verjährung

Ein mutmaßlicher Missbrauchsbetroffener fordert vom Bistum Magdeburg 1 Million Euro Schadenersatz. Das Bistum beruft sich auf die Verjährung – es wurden bereits 55.000 Euro gezahlt.

Erscheinungsdatum: 7. Mai 2025

Nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens des mutmaßlichen Missbrauchsbetroffenen D. auf 1 Million Euro Schadenersatz, wird das Bistum Magdeburg – in Anlehnung an vergleichbare Verfahren anderer Bistümer – seine Rechte als Prozesspartei in einem Zivilprozess wahrnehmen und die Einrede der Verjährung erheben.

Konkret geht es um mutmaßliche Übergriffe des Priesters Alfons Kamphusmann auf den Betroffenen D. Anfang der 1960er Jahre in Delitzsch, Gebiet des heutigen Bistums Magdeburg. Der beschuldigte Priester ist 1998 verstorben und wurde nie angeklagt und verurteilt. Dem Bistum liegen derzeit keine schriftlichen Nachweise vor, die die Anschuldigungen des Betroffenen belegen. Es liegt eine Schilderung des Betroffenen vor.

Bistum hat 55.000 Euro gezahlt

Der Betroffene hat aufgrund seiner Schilderung 2005 25.000 Euro erhalten. Das Bistum ging und geht davon aus, dass mit der Zahlung von 2005 im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung Rechtsfrieden geschlossen wurde und mögliche Ansprüche des Betroffenen abgegolten sind.

Zusätzlich hat der Betroffene nach Einführung des Verfahrens der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) 30.000 Euro im Jahr 2023 erhalten. Hintergrund: Die deutschen Bistümer haben das einheitliche und unabhängige UKA-Verfahren eingerichtet, in dem die katholische Kirche materielle Leistungen freiwillig und unabhängig von Regeln eines Zivilprozesses erbringt. Dabei wird, anders als in einem gerichtlichen Verfahren, lediglich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt und kein Beweis im juristischen Sinne gefordert. Auch die Verjährung spielt keine Rolle.

Jeder Fall ist einer zu viel

„Wir bedauern, dass der Betroffene möglicherweise sexualisierte Gewalt erfahren hat“, sagt Generalvikar Bernhard Scholz. „Und klar ist: Jeder Fall ist einer zu viel! Das sage ich als Priester und als Seelsorger. So etwas darf nicht passieren!“ 

Deshalb hat das Bistum Magdeburg aus der Geschichte gelernt: Mit umfassenden verpflichtenden Präventionsschulungen für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und Schutzkonzepten sichert das Bistum ab, dass Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen und Pfarreien geschützt sind. Zudem ist die Aufarbeitung ein wichtiges Thema. „Wir arbeiten konstruktiv mit der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums (UAK) zusammen“, so Scholz.

Krebs-Ursache unklar

Insgesamt hält das Bistum Magdeburg die Forderung in Höhe von 1 Million Euro für überhöht. Ob beispielsweise die schicksalhafte Krebserkrankung von D. in einem ursächlichen Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Missbrauch steht, ist nicht verifizierbar. 

Die Einrede der Verjährung ist ein legitimes juristisches Instrument im deutschen Rechtsstaat. Der Gesetzgeber hat damit bewusst Fristen geschaffen, um abschließenden Rechtsfrieden zu ermöglichen. In einem kürzlich entschiedenen vergleichbaren Fall in Aachen hat sich das Gericht sehr ausführlich mit der Frage der Verjährung auseinandergesetzt und unter anderem entschieden, dass es nicht treuwidrig ist, wenn sich die Kirche auf die Einrede der Verjährung beruft. Die Entscheidung obliegt nun dem Landgericht Magdeburg.

Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134


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