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Freiwillige Nutzung empfohlen

Bundesregierung stellt neue Corona Warn App vor

Die Bundesregierung hat die Corona-Warn-App vorgestellt. Sie helfe festzustellen, „ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann, so die Regierung“.  So könnten Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, empfiehlt die freiwillige Nutzung der App. Er schreibt: „Die App kann einen wichtigen Beitrag bei dem Erkennen und Unterbrechen von Infektionsketten leisten. Eine Unterstützung der App im Interesse einer weiteren Verbesserung des Infektionsschutzes bei vermindertem Rückgriff auf Freiheitseinschränkungen erscheint daher möglich und wichtig.“

Die Corona-Warn-App wird vom Robert-Koch-Institut herausgegeben und wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Sie dient dem Zweck, Infektionsketten früh zu erkennen und zu unterbrechen und so die Pandemie weiter einzudämmen.

Es geht um eine besonders schnelle Information einer Person über eine potentielle Ansteckung aufgrund eines Kontaktes mit einer Person, die infiziert ist. Installation und Nutzung der App sind freiwillig. Die App misst mit Hilfe der Bluetooth -Low-Energy Technik den Abstand zwischen zwei Personen, die ein Smartphone mit der installierten App bei sich tragen. Wenn sich zwei solcher Smartphones näher als ungefähr zwei Meter kommen und dies über einige Minuten hinweg (voraussichtlich etwa 15 Minuten lang), tauschen die Geräte anonymisiert verschlüsselte, temporäre Zahlencodes aus, die lokal auf den jeweiligen Geräten gespeichert werden, ohne Kontakt- und Standort- oder Bewegungsdaten der Person zu erfassen. Werden Nutzer der App positiv auf das Coronavirus getestet, können sie darüber auf freiwilliger Basis per App informieren. Im Fall eines kritischen Kontakts erhalten die betroffenen Nutzer einen Warnhinweis über die App mit verhaltensbezogenen Empfehlungen, sich umgehend nach Hause zu begeben, Abstand zu anderen Personen zu halten und Kontakt mit einem Arzt beziehungsweise dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Weitere Schritte wie Testung oder erforderlichenfalls die Anordnung einer Quarantäne erfolgen nach wie vor durch den Arzt beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt.

Die Bundesregierung wird selbst die Einführung der Corona-Warn-App mit einer breit angelegten Werbekampagne begleiten. Sie hat Institutionen und Verbände um Unterstützung der App gebeten, da die Eindämmung der Pandemie im Interesse der Gemeinschaft liegt.

Mit dem dezentralen und ausdrücklich auf Freiwilligkeit basierenden Ansatz sowie der Beschränkung auf den Austausch anonymisiert verschlüsselter Zahlencodes der Smartphones ohne Kontakt-, Bewegungs- oder Standortdaten ist die Corona-Warn-App aus derzeitiger Sicht datenschutzkonform und datenschutzfreundlich ausgestaltet.

Dabei sollte bei der Installation und Nutzung der App im kirchlichen Bereich die Freiwilligkeit des Ansatzes deutlich hervorgehoben und gestützt werden, gerade auch in arbeitsrechtlichen Zusammenhängen. Mitarbeitenden kann die Nutzung der App auf freiwilliger Basis auf Diensthandys nach derzeitigem Stand ermöglicht werden. Gegenüber Kirchenmitgliedern kann eine grundsätzlich positive Beurteilung der App erfolgen. Im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Nutzung der App kann sie aber nicht den Eintrag der Gottesdienstbesucher in Listen ersetzen. Die Nutzung der App darf in keinem Fall zur Voraussetzung zur Nutzung kirchlicher Angebote, Dienste und Einrichtungen gemacht werden.

Die Einführung der App und vor allem die mit ihr im Hinblick auf mögliche Schwachstellen gemachten Erfahrungen sind kirchlicherseits zu begleiten. Sollten sich Risiken für Nutzer, Mitarbeitende und Einrichtungen zeigen, die sich heute anders darstellen oder neu aufscheinen, werden diese zu prüfen und zu bewerten sein. Erforderlichenfalls kann eine Nachjustierung durch die Bundesregierung als Auftraggeber der App oder den Gesetzgeber eingefordert werden. Eine Löschung der App ist jederzeit möglich.

Vertiefte Informationen zur Corona­ Warn-App finden Sie in der Anlage.

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