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Dokumente des Bischofs

Nr. 142 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.09.2012

Entgelterhöhung 2012: In der Sitzung am 13.09.2012 in Schmochtitz hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen:

Entgelterhöhung

1. Lineare Erhöhung (für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz, Hamburg, Magdeburg) Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwert für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab dem 1. Juni 2012 um 3,5 v. H. erhöht. Für das Bistum Erfurt gilt: Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab dem 1. Juli 2012 um 3,5 v. H. erhöht. Die Tabellenwerte sind aus Anlage 1 ersichtlich.

2. Auszubildende/Praktikanten gemäß Anlagen 6 und 7 zur DVO (für die (Erz-) Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz, Hamburg, Magdeburg):Die Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikanten werden zum 1. Juni 2012 um jeweils 50,00 Euro erhöht. Für das Bistum Erfurt gilt Die Ausbildungsentgelte sowie die Entgelte der Praktikanten werden zum 1. Juli 2012 um jeweils 50,00 Euro erhöht. Die Werte sind aus Anlage 2 ersichtlich.

3. Einmalzahlung für das Bistum Erfurt: Alle Mitarbeiter im Geltungsbereich der DVO des Bistums Erfurt, die am 30.06.2012 und darüber hinaus in einem Dienstverhältnis standen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 110,00 Euro, die im Monat Dezember 2012 fällig und zahlbar ist. Diese Einmalzahlung ist ein Entgeltbestandteil im Sinne des § 24 Abs. 2 DVO.

Die Anlagen sind Bestandteil des Amtsblattes Nr. 10/2012

Für das Bistum Magdeburg unter Vorbehalt in Kraft gesetzt.
Magdeburg, den 01.10.2012
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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