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Dokumente des Bischofs 

Nr. 156 Einladung Priesterwerkwochen 2013

In der Anlage erhalten Sie die Einladung zu den Priesterwerkwochen 2013.

Nr. 157 Einladung zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung, Eucharistie

Liebe Mitbrüder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, hiermit lade ich die erwachsenen Taufbewerber, ebenso Konvertiten und katholische Christen, die außer der Taufe bisher keine weiteren Sakramente empfangen haben, zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung und Eucharistie ein, bevor sie in der Osternacht 2013 (oder zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres) neu oder tiefer in die Gemeinschaft der Kirche eingeführt werden. Diese Einladung ergeht auch an die Taufpaten und an die Priester, die in diesem Gottesdienst die Beauftragung zur Spendung der Erwachsenentaufe und der Firmung erhalten. Der Gottesdienst beginnt am Samstag, 16.02.2013 um 10.00 Uhr, im Saal der Kathedralpfarrei St. Sebastian in Magdeburg, Max-Josef-Metzger-Str. 1a.
Anschließend ist ein gemeinsames Essen und die Gelegenheit zur Begegnung bis ca. 13.00 Uhr eingeplant. Die Taufbewerber werden gebeten, im Gottesdienst einen kurzen Bericht über ihren Weg zum Glauben zu geben.
Bitte melden Sie die Tauf- und Firmbewerber an den Beauftragten für Erwachsenenkatechumenat im Bistum, Propst Dr. Gerhard Nachtwei, Zerbster Str. 48, 06844 Dessau-Roßlau,
Telefon: (03 40) 2 60 76-11 oder Telefax: (03 40)  2 60 76-26, propst.nachtwei@gmx.de.

Ihre Meldung sollte enthalten:

  • Name, Vorname und Adresse des Katechumenen
  • Tauftermin (möglichst in der Osternacht)
  • eine kurze Vorstellung des Katechumenen
  • Name, Vorname und Adresse des Taufpaten
  • die Bitte des Priesters um Beauftragung durch den Bischof zur Spendung der Erwachsenentaufe und Firmung
  • Teilnehmerzahl für den Zulassungsgottesdienst
  • Unterschrift des zuständigen Pfarrers

Sie erleichtern uns und sich selbst die Arbeit, wenn Sie auf vollständige Angaben achten. Bitte sprechen Sie bei Geschiedenen, Wiederverheiraten oder in nichtehelichen Partnerschaften Lebenden auch deren Situation offen an. Für Rückfragen steht Ihnen Propst Nachtwei gern zu Verfügung. Formulare liegen dem Schreiben bei. Bitte teilen Sie den Katechumenen und Taufpaten den oben genannten Termin umgehend mit und melden Sie sie bis spätestens 15. Januar 2013 an.

Ihr/euer
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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Nr. 158 Ordnung für den Dienst der Dekanatskirchenmusiker im Bistum Magdeburg

Mit Wirkung vom 01. November 2012 wird die Ordnung für den Dienst der Dekanatskirchenmusiker im Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt. Die bisher geltende Ordnung vom 01. Juni 2004 (befristet bis 31. Mai 2005) tritt damit außer Kraft. Der Wortlaut ist im Einzelnen in der Anlage zu diesem Amtsblatt ersichtlich. Diese Anlage ist Bestandteil des Amtsblatts.

Magdeburg, 01. Dezember 2011
Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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Nr. 159 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.09.2012

Der Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 13.09.2012 wurde im Amtsblatt 10/2012, Nr. 142 unter Vorbehalt in Kraft gesetzt. Der gesetzte Vorbehalt wird hiermit aufgehoben.

Für das Bistum Magdeburg
Magdeburg, den 01.11.2012
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 160 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost zu Antrag 43/RK Ost

Caritasverband für die Stadt und das Dekanat Halle (Saale) e.V., Mauerstr.12, 06110 Halle 

  1. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, des Caritasverband für die Stadt und das Dekanat Halle (Saale) e.V., Mauerstr.12, 06110 Halle, die unter Anlage 2 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR im Kalenderjahr 2012 die Fälligkeit der Auszahlung der Weihnachtszuwendung auf den 01.04.2013 verschoben.
  2. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der o.g. Einrichtung, die unter Anlage 32 und 33 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von § 15 der Anlage 32 und 33 zu den AVR im Kalenderjahr 2012 die Fälligkeit der Auszahlung der Jahressonderzahlung (abzüglich des bereits ausgezahlten Anteiles in Höhe der Urlaubsvergütung) auf den 01.04.2013 verschoben.
  3. Die Unterkommission beabsichtigt, zu Ziffer 1 und 2 einen Beschluss über einen Wegfall von Weihnachtszuwendung und Jahressonderzahlung zu fassen.
  4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Zeitpunkt eines Beschlusses nach Ziffer 3 aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, erhalten die Zahlungen nach Ziffer 1 oder Ziffer 2 mit der Vergütung für den Monat ihres Ausscheidens nachgezahlt.
  5. Die Änderung tritt am 27.09.2012 in Kraft.

      Berlin, den 27. September 2012
      Für das Bistum Magdeburg
      Magdeburg, den 01.11.2012
      Dr. Gerhard Feige
      Bischof

      Nr. 161 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost zu Antrag 51/RK Ost

      Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg

      1. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg, die unter Anlage 2 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR im Kalenderjahr 2012 die Fälligkeit der Auszahlung der Weihnachtszuwendung auf den 01.04.2013 verschoben.
      2. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der o.g. Einrichtung, die unter Anlage 33 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von § 15 der Anlage 33 zu den AVR im Kalenderjahr 2012 die Fälligkeit der Auszahlung der Jahressonderzahlung auf den 01.04.2013 verschoben.
      3. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der o.g. Einrichtung, die unter Anlage 2 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von Abschnitt II der Anlage 14 zu den AVR im Kalenderjahr 2012 die Fälligkeit der Zahlung des Urlaubsgeldes auf den 01.04.2013 verschoben.
      4. Die Unterkommission beabsichtigt, zu Ziffer 1 bis 3 einen Beschluss über einen Wegfall von Weihnachtszuwendung /Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld zu fassen.
      5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Zeitpunkt eines Beschlusses nach Ziffer 4 aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, erhalten die Zahlungen nach Ziffer 1 bis Ziffer 3 mit der Vergütung für den Monat ihres Ausscheidens nachgezahlt.
      6. Die Nebenbestimmungen aus dem Beschluss der Unterkommission zu Antrag UK 32 RK Ost zu Ziffer 4 bis 6 bleiben bis zum 01.04.2013 bestehen.
      7. Die Laufzeit des Beschlusses endet am 31.03.2013.
      8. Die Änderung tritt am 27.09.2012 in Kraft.

      Berlin, den 27. September 2012
      Für das Bistum Magdeburg
      Magdeburg, den 01.11.2012
      Dr. Gerhard Feige
      Bischof

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