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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 3 Rechnungslegung der Kirchengemeinden und Einrichtungen der Kirchengemeinden des Bistums Magdeburg für das Jahr 2012

Entsprechend der Vorschriften aus der Dienstanweisung für die Verwaltung des Kirchenvermögens haben die Pfarreien und die in ihrer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen (rechtlich unselbständiges Sondervermögen, z.B. Kindertagesstätten, Friedhöfe, Pflege- oder betreute Wohneinrichtungen, Stiftungen und ggf. Betriebe gewerblicher Art) alle im Kalenderjahr erzielten Einnahmen und Ausgaben in Form einer Haushaltsrechnung nachzuweisen.
Einrichtungen, die den Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung unterliegen, reichen den letzten testierten Jahresabschluss ein.
Die Pfarreien und ihre Einrichtungen, die ihre Geschäftsvorfälle per EDV erfassen, können die Haushaltsrechnung in Form der entsprechenden Berichte (Dateien):

  • Summenbericht (Einnahmen/Ausgaben nach Kategorien)
  • Buchungsbericht (Einzelbuchungen je Kategorie)
  • Kontenbestände (Konten- und Kassenbestände unter Anfügung der letzten Konten- und Kassenbuchauszüge per Jahresultimo) oder durch einen bilanziellen Jahresabschluss einreichen.

Die Einreichung kann mittels Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) erfolgen. Die per EDV erstellten Haushaltsrechnungen können ohne Einzelbelege eingereicht werden. Sie sind um das Rechnungsdeckblatt, unterzeichnet vom Kirchenvorstandsvorsitzenden und zwei weiteren Kirchenvorstandsmitgliedern unter Beidrückung des.Siegels, zu ergänzen (bitte zweifach einreichen). Zur stichprobenweisen Belegprüfung werden die Pfarreien zum Zeitpunkt der Prüfung gesondert angeschrieben.
Einreichungstermin: Die Haushaltsrechnungen 2012 sind der Revision bis zum 15. März 2013 vorzulegen. Die geprüften und testierten Jahresabschlüsse der Einrichtungen sind unmittelbar nach Testat durch die Wirtschaftsprüfung vorzulegen.

Nr. 4 Erhebungsbogen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2012

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bittet auch in diesem Jahr wieder alle Pfarreien um die Zahlen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2012 in Form eines Erhebungsbogens. Dieser Erhebungsbogen steht wieder als "Erhebungsbogen-Online" zum Ausfüllen im Internet bereit. Dazu starten Sie das Meldewesensystem "e-mip" (www.e-mip.de). Nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten werden Sie zum "Erhebungsbogen-Online" geleitet.
Zu berücksichtigen sind alle Zahlen aus dem Jahr 2012, die auf dem Gebiet des ehemaligen Gemeindeverbundes und der heutigen neuen Pfarrei angefallen sind. Die Katholikenzahl der Pfarrei ist bereits im Erhebungsbogen eingetragen und stammt aus dem Meldewesen.
Wir bitten die Pfarrer die statistischen Zahlen zusammenzutragen, den Erhebungsbogen Online auszufüllen und nach Abschluss freizugeben. Der Ausdruck und der Versand des Bogens an das Ordinariat entfallen bei diesem Verfahren.
Der Termin für die Erledigung durch die Pfarreien ist spätestens der 31. Januar 2013. Wir bitten dringend um Beachtung dieses Termins, damit wir als Bistum nach den nötigen Abschlussarbeiten bis spätestens zum 28. Februar 2013.– wie auf dem Erhebungsbogen angegeben - die gesamte Statistik an das Sekretariat der Deutschen Bischofs-konferenz übergeben können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Ordinariat Magdeburg, Meldewesen, Herrn Romba, Telefon (03 91) 59 61-172.

Nr. 5 Künstlersozialabgabe

In letzter Zeit wurden immer wieder Kirchengemeinden wegen der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung angeschrieben. Es gab eine sog. Ausgleichsvereinigung zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Künstlersozialkasse, die die Bistümer und ihre Gliederungen wie Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen etc. umfasst. Die Ausgleichsvereinigung ist zwar gegenwärtig gekündigt, befindet sich jedoch im Verhandlungsstadium und wird voraussichtlich im Jahr 2013 zu einem Neuabschluss führen, der dann auch das Jahr 2012 umfasst. Der VDD wird für 2012 entsprechende Zahlungen an die Künstlersozialkasse leisten. Damit besteht für die Pfarreien kein Handlungsbedarf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg, Telefon (03 91) 59 61-145.

Nr. 6 Adelheidhaus

1988 wurde das Adelheidhaus in Magdeburg, Beethovenstraße 1, als Wohnhaus für ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der katholischen Kirche wie emeritierte Priester, pensionierte Gemeindereferentinnen und Pfarrhaushälterinnen konzipiert. Es erhielt ein eigenes Statut und wurde vom Caritasverband des Bistums Magdeburg betrieben. Inzwischen leben dort mehr als 40 Bewohner und Bewohnerinnen verschiedener Generationen, weniger als die Hälfte gehört noch der ursprünglichen Zielgruppe an Deshalb wurde zum 31.12.2012 das Statut aufgehoben und das Haus wird ab dem 01.01.2013 als Miet-Wohnhaus des Bistums Magdeburg geführt. Das Bistum übernimmt zu diesem Zeitpunkt vom Caritasverband die Rechtsträgerschaft an dem Gebäude und setzt die Mietverhältnisse mit den Mietern fort. Für die Wohnungsverwaltung wird das Siedlungswerk St. Gertrud zuständig sein.

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