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Dokumente des Bischofs

Nr. 210 Einladung zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung, Eucharistie

Liebe Mitbrüder, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, hiermit lade ich die erwachsenen Taufbewerber, ebenso Konvertiten und katholische Christen, die außer der Taufe bisher keine weiteren Sakramente empfangen haben, zum Zulassungsgottesdienst für Taufe, Firmung und Eucharistie ein, bevor sie in der Osternacht 2015 (oder zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres) neu oder tiefer in die Gemeinschaft der Kirche eingeführt werden. Diese Einladung ergeht auch an die Taufpaten und an die Priester, die in diesem Gottesdienst die Beauftragung zur Spendung der Erwachsenentaufe und der Firmung erhalten. Der Gottesdienst beginnt am Samstag, 21.02.2015 um 10.00 Uhr, im Roncalli-Haus in Magdeburg, Max-Josef-Metzger-Str. 12/13.

Anschließend sind ein gemeinsames Essen und die Gelegenheit zur Begegnung bis ca. 13.00 Uhr eingeplant. Die Taufbewerber werden gebeten, im Gottesdienst einen kurzen Bericht über ihren Weg zum Glauben zu geben. Bitte melden Sie die Tauf- und Firmbewerber direkt in meinem Büro, Sekretariat - Frau Bethge Telefon: (03 91) 59 61-138 | Fax: (03 91) 59 61-102| christine.bethge@bistum-magdeburg.de

Ihre Meldung sollte enthalten:

1. Name, Vorname und Adresse des Katechumenen
2. Tauftermin (möglichst in der Osternacht)
3. eine kurze Vorstellung des Katechumenen
4. Name, Vorname und Adresse des Taufpaten
5. die Bitte des Priesters um Beauftragung durch den Bischof zur Spendung der  Erwachsenentaufe und Firmung
6. Teilnehmerzahl für den Zulassungsgottesdienst
7. Unterschrift des zuständigen Pfarrers

Sie erleichtern uns und sich selbst die Arbeit, wenn Sie das beiliegende Formular verwenden und auf vollständige Angaben achten. Bitte sprechen Sie bei Geschiedenen, Wiederverheiraten oder in nichtehelichen Partnerschaften Lebenden auch deren Situation offen an. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bethge gern zur Verfügung. Bitte teilen Sie den Katechumenen und Taufpaten den oben genannten Termin umgehend mit und melden Sie sie bis spätestens zum 15. Januar 2015 an.

Ihr/euer
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 211 Statut des Bischöflichen Stuhls zu Magdeburg

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Nr. 212 Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes wird mit Wirkung zum 01. Januar 2014 wie folgt geändert:

1. 㤠7 Beratung beider Seiten

(1) 1Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite haben jeweils eigene Geschäftsstellen. 2Diese sind mit eigenen, insbesondere im Tarif- und Arbeitsrecht kundigen Personen besetzt, die nicht Mitglied der Kommission sind und die beim Deutschen Caritasverband e. V. in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. 3Entscheidungen über diese Dienstverhältnisse erfolgen im Einvernehmen mit der jeweiligen Seite. 4In Ausnahme-fällen können in den jeweiligen Geschäftsstellen auch Personen auf Honorarbasis tätig werden.

(2) Die Geschäftsstellen beraten und unterstützen die Mitglieder der jeweiligen Seite der Bundeskommission und der Regionalkommissionen bei der Beschlussfassung und die jeweiligen Leitungsausschüsse bei deren Aufgaben.

(3) Die Personen können mit Zustimmung der jeweiligen Seiten beratend an den Sitzungen der Kommissionen und der Ausschüsse sowie den internen Beratungen teilnehmen.“

 2. § 15 Abs. 6 AK-Ordnung entfällt ersatzlos.

 3. „§ 19 Kostenersatz

(1) Die Kosten der Arbeitsrechtlichen Kommission werden vom Deutschen Cari-tasverband aus Mitgliedsbeiträgen, die im Rahmen einer Umlage der Diözesan-Caritasverbände und des Landes-Caritasverbandes Oldenburg erhoben werden, getragen.

(2) Zu den Kosten gehören insbesondere

- die Kosten für die durch eine Freistellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Mitarbeiter(innen) dem jeweiligen Anstellungsträger entstehen-den Personalkosten und für die durch eine Erstattung für eine(n) Vertreter(in) der Dienstgeber entstehenden pauschalierten Personalkosten,
- die Kosten aller Sitzungen der Arbeitsrechtlichen Kommission und ihrer Ausschüsse, der Ältestenräte sowie der Vermittlungsausschüsse,
- die Reisekosten (Fahrt, Unterkunft und Verpflegung sowie Sachkosten) der Mitglieder dieser Gremien anlässlich ihrer Sitzungen sowie anderer Tätigkeiten für die Arbeitsrechtliche Kommission,
- die Kosten der Geschäftsstellen der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite sowie der Kommissionsgeschäftsstelle mit den jeweiligen Personal- und Sachkosten,
- die einem/einer Vertreter(in) der Mitarbeiter(innen) als Mitglied der Kommission entstehenden notwendigen Sachkosten,
- die für die Durchführung des Verfahrens vor den kirchlichen Arbeitsgerichten notwendigen Auslagen der Verfahrensbeteiligten,
- weitere notwendige Kosten, die die Arbeitsrechtliche Kommission, die Mitarbeiter- oder Dienstgeberseite nach anderen Vorschriften zu tragen hat,
- die Kosten der zentralen Schlichtungsstelle.

(3) Die in jedem Diözesan-Caritasverband und im Landes-Caritasverband Oldenburg anfallenden Mitgliedsbeiträge für die Kosten der Arbeitsrechtlichen Kommission werden von jedem Verband in einem geeigneten Verfahren auf die Mitglieder des jeweiligen Verbandsbereichs umgelegt.“

Freiburg, 23.09.2013
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 213 Beschluss 2/2014 der Regional-KODA Nord-Ost vom 25.06.2014

In der Sitzung am 25.06.2014 in Berlin hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen: Änderung der Anlage 8.3 §2 zur DVO - Neufassung (4):

3. Dienstvertragsbestimmungen für Lehrkräfte in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und sonstiges pädagogisches Personal (Erzieher, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Sozialarbeiter, Logopäden, Ergotherapeuten) an Schulen des Erzbistums Berlin und deren Einrichtungen sowie für Lehramtsanwärter/Studienreferendare an Schulen des Erzbistums Berlin im Land Berlin und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten im Erzbistum Berlin.

§ 2 Maßgabe zu §§ 6 bis 10 DVO

Arbeitszeit
(4) Der im Land Berlin gemäß § 2a Absatz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (AZVO) gewährte freie Tag, der auf den Tag nach Himmelfahrt festgelegt wurde, ist auch für die Lehrkräfte in Berlin ab dem Schuljahr 2014/2015 (erstmals im Jahr 2015) unterrichtsfrei. Der im Land Berlin grundsätzlich flexibel gewährte andere (zweite) freie Tag ist durch die kirchlichen Feiertage abgegolten.

Magdeburg, den 11. November 2014
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 214 Neue Mitglieder in der Kommission zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und andere kirchliche Mitarbeiter für das Bistum Magdeburg

In die Kommission zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche und andere kirchliche Mitarbeiter für das Bistum Magdeburg wurden zwei weitere Mitglieder berufen. Dabei handelt es sich um:

  • Frau Ursula Mürke, Diplomsozialpädagogin | Jugendberatungsstelle der Polizei – JubP, Polizeidirektion Sachsen Sachsen-Anhalt Nord | Sternstr. 12, 39110 Magdeburg | Telefon: (03 91) 5 46-1469 | ursula.muerke@polizei.sachsen-anhalt.de
  • Frau Ines Hattermann, Dipl. Heilpädagogin (FH) | Wildwasser Magdeburg e.V., Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt | Ritterstraße 1, 39124 Magdeburg | Telefon: (03 91) 2 51 54 17 |Fax: (03 91) 2 51 54 18 | info@wildwasser-magdeburg.de

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