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Amtsblatt-2019-11

Magdeburg, 01. November 2019

Amtsblatt des Bistums Magdeburg

Nr. 11                                                                Magdeburg, 01. November 2019

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Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz

Nr. 105       Die deutschen Bischöfe Nr. 106; Evangelisierung und Globalisierung - Broschüre

Dokumente des Bischofs

Nr. 106       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 107       Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer
Nr. 108       Fortbildung Kirchenvorstände
Nr. 109       Schreiben der GEMA vom 19.09.2019

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 110            Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 111            Stiftung netzwerk leben
Nr. 112       Hinweise des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken zur Gabe der Erstkommunionkinder und Gefirmten 2020

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Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz

Nr. 105       Die deutschen Bischöfe Nr. 106; Evangelisierung und Globalisierung - Broschüre

Dem gedruckten Amtsblatt November 2019 liegt für die Pfarreien die Broschüre „Die deutschen Bischöfe Nr. 106; Evangelisierung und Globalisierung“ bei. Auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz kann die Broschüre unter https://www.dbk-shop.de/media/files_public/gteecxywd/DBK_11106.pdf eingesehen werden.

                                                                                                                                                                   Anlage

Dokumente des Bischofs

Nr. 106       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag

Liebe Schwestern und Brüder,

als Christen sind wir eingeladen, das, was uns trägt, was uns bewegt und Orientierung gibt, anderen Menschen weiterzusagen. So können wir ihnen helfen, Gottes Spuren auch in ihrem eigenen Leben zu entdecken.

Auch in der Diaspora Ostdeutschlands, Nordeuropas und des Baltikums wollen katholische Christen in dieser Weise Glaubensstifter sein. In Städten und Dörfern, in denen die große Mehrheit anders- oder nichtgläubig ist, wollen sie so leben, dass der Funke überspringt, der in ihnen brennt. Auch möchten sie für Menschen ansprechbar sein, denen der Glaube fremd geworden ist. Doch es mangelt an kirchlichen Begegnungsräumen und Kindergärten, an katechetischem Material und an Fahrzeugen für die weiten Wege. In dieser Situation kann das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken unsere Glaubensschwestern und -brüder mit jährlich etwa 800 Projekten unterstützen.

Die diesjährige Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerkes steht unter dem Leitwort „Werde Glaubensstifter“. In diesem Sinne bitten wir Sie, liebe Schwestern und Brüder, anlässlich des Diaspora-Sonntags am 17. November erneut um Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte.

Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof
Magdeburg, 28. Oktober 2019

Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 10. November 2019, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Der Ertrag der Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 17. November 2019, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt.
Anlage 106a / Anlage 106 b

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 107       Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer

Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24. bis 27. Februar 1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27. April 1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (10. November 2019) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdiensteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende).

Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2018 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.

Nr. 108       Fortbildung Kirchenvorstände

Die Fortbildung der Mitglieder der Kirchenvorstände wird zukünftig themenorientiert in modularer Form geschehen. Geplante Module sind: der Kirchenvorstand (KV) als Vermieter, der KV als Unternehmer (Umsatzsteuer), der KV als Arbeitgeber und der KV als Bauherr. Die nächste Fortbildungsveranstaltung findet am 12. September 2020 statt, mit dem Thema: KV als Unternehmer (Umsatzsteuer).
Einladung und Information erfolgt durch die Fachakademie für Gemeindepastoral zu gegebener Zeit.

Nr. 109           Schreiben GEMA vom 19.09.2019

Seitens der GEMA wurde am 19.09.2019 ein Schreiben an kirchliche Einrichtungen versandt, in dem sie auf eine Meldepflicht von Veranstaltungen unter Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik hinweist. Dieses Schreiben enthält zum Teil falsche Angaben. In dem Schreiben der GEMA wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Musiknutzung eine vorherige Rechteinholung bei der GEMA voraussetzt. Diese Angabe steht in Widerspruch zu den seit Jahrzehnten bestehenden pauschalvertraglichen Beziehungen zwischen dem VDD und der GEMA. Eine Meldepflicht kann nur erwartet werden, wenn eine Meldepflicht besteht. Eine solche Meldepflicht ist jedoch durch den Pauschalvertrag für einen Großteil der Veranstaltungen abbedungen. Für welche Veranstaltungstypen die Meldepflicht entfällt, kann auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz eingesehen werden (http://dbk.de/ueber-uns/verband-der dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente/). Zudem besteht eine Pflicht zur Meldung etwaiger Musiknutzungen nur für den Fall des fortbestehenden urheberrechtlichen Schutzes der musikalischen Werke. Zudem erleichtert der Pauschalvertrag das Meldeverfahren, anders als von der GEMA im Schreiben vom 19.09.2019 angegeben, können Veranstaltungen unter der Nutzung urheberrechtlich relevanter Musik bis zu 10 Tage nach der Veranstaltung der GEMA gemeldet werden.

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 110           Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen

Laut Statut des Kathedralkapitels des Bistums Magdeburg endete von Herrn Domkapitular Ulrich Lieb mit Vollendung des 75. Lebensjahres seine aktive Zeit als residierender Domkapitular.

Herr Pfarrer Christian Vornewald wurde unter Beibehaltung seiner Aufgaben zum Bistumsbeauftragten für Pilgerseelsorge ernannt.

Herr Domkapitular Pfarrer Heinrich Werner wurde unter Beibehaltung seiner Aufgaben zum Bistumsbeauftragten für Behindertenseelsorge ernannt.

Frau Cäcilia Branz wurde zur Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara in Halle beauftragt.

Pater Wolfgang Schönberg OFM wurde zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben als Kooperator in der Pfarrei St. Franziskus, Halle, mit einem Beschäftigungsumfang von 25 % beauftragt.

Frau Jutta Hassler, derzeit im Einsatz in der deutschsprachigen katholischen Gemeinde Seoul (Süd-Korea), werden mit Wirkung zum 01. Januar 2020 die Aufgaben einer Gemeindereferentin für den regionalen Einsatz in den Pfarreien St. Peter und Paul, Naumburg, St. Elisabeth, Weißenfels, und St. Peter und Paul, Zeitz, übertragen.

Sr. Teresa Koplin CSSE übernimmt in Absprache mit ihrer Ordensleitung zum 01. Januar 2020 neue Aufgaben. Sie wird daher zum 31. Dezember 2019 von ihren Aufgaben als Gemeindereferentin der Kathedralpfarrei St. Sebastian entbunden. Davon ausgenommen ist ihr Dienst als Krankenhausseelsorgerin in der MEDIAN Klinik NRZ Magdeburg, wo sie mit einem Beschäftigungsumfang von 10 % einer vollen Stelle weiterhin tätig bleibt.

Frau Teresa Hofmann, Gemeindereferentin in der Pfarrei St. Georg in Hettstedt, wurde für den Begräbnisdienst in der Pfarrei beauftragt.

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 111           Stiftung netzwerk leben

Sie Stiftung netzwerk leben hat ihren Internetauftritt und Flyer neu gestaltet. Ein Exemplar des Flyers lag dem gedruckten Amtsblatt Oktober 2019 bereits bei. Dem gedruckten Amtsblatt November 2019 wird ebenfalls ein Flyer beigelegt. Es können Flyer für die Auslage in den Gemeinden oder Einrichtungen bestellt werden: Frau Claudia Constein, Tel.: (0391) 5342411, E-Mail: post@netzwerkleben.de oder unter www.netzwerkleben.de.

Nr. 112       Hinweise des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken zur Gabe der Erstkommunionkinder und Gefirmten 2020

In der Anlage erhalten Sie Informationen für die Gabe der Erstkommunionkinder und Gefirmten 2020.
Anlage 112a / Anlage 112b

Anlagen:

Nr. 105            Die deutschen Bischöfe Nr. 106; Evangelisierung und Globalisierung – Broschüre
Nr. 106a          Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag
Nr. 106b          Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag, Durchführungshinweise
Nr. 111            Flyer Stiftung netzwerk leben
Nr. 112            Hinweise des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken zur Gabe der Erstkommunionkinder und Gefirmten 2020

Herausgeber:
Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
www.bistum-magdeburg.de

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