
BistumsratZweite Vollversammlung am 8. November 2025
Am Samstag, dem 8. November 2025, kommt der Bistumsrat des Bistums Magdeburg zu seiner zweiten Vollversammlung im Roncalli-Haus Magdeburg zusammen. Das synodale Gremium, das im Frühjahr 2025 neu konstituiert wurde, wird an diesem Tag zentrale Themen des kirchlichen Lebens und der pastoralen Ausrichtung im Bistum beraten.
Erscheinungsdatum: 14. Oktober 2025
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem ein Handlungstext zum Predigtdienst für alle Getauften, ein Konzeptpapier zur Landtagswahl 2026 sowie eine Arbeitshilfe zur Gestaltung des Österlichen Triduums in den Pfarreien. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise des Bistumsrats selbst sowie die Besetzung der Pastoralkommission thematisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den wirtschaftlichen Fragen des Bistums. Vorgesehen sind Berichte über den Stand der geplanten Gründung eines Kita-Trägerverbands sowie über die Aufstellung des Bistumshaushalts 2026. Damit erfüllt der Bistumsrat laut seiner Satzung die Aufgabe, nicht nur pastorale, sondern auch wirtschaftliche Grundsatzfragen zu beraten.
Synodales Arbeiten mit geistlicher Prägung
Der Bistumsrat ist ein synodales Gremium, das die Mitverantwortung aller Gläubigen im Bistum stärken soll. Ihm gehören 39 gewählte, berufene und entsandte Mitglieder aus den Pastoralregionen, kirchlichen Einrichtungen, Berufsgruppen sowie dem Ordinariatsrat an.
Unter den 31 stimmberechtigten Mitgliedern herrscht Geschlechterparität; 21 von ihnen sind Ehrenamtliche, darunter auch junge und anderssprachige Christinnen und Christen. Acht weitere Mitglieder unterstützen das Gremium beratend. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Die Arbeit des Bistumsrats wird von einer Moderation begleitet und durch eine geistliche Begleitung geprägt, die das gemeinsame Nachdenken im Glauben fördern soll. „Wir möchten gemeinsam mit allen Gläubigen das kirchliche Leben in unserem Bistum gestalten“, betont Bischof Gerhard Feige.
Kompetenzen und Aufgaben
Die Satzung weist dem Bistumsrat weitreichende Kompetenzen zu. Er kann Beschlüsse mit bistumsweiter Tragweite fassen – etwa zu pastoralen Schwerpunkten, Grundsätzen der Haushaltsplanung, der Nutzung von Immobilien oder der Eröffnung und Schließung kirchlicher Einrichtungen.
Darüber hinaus hat der Rat eine beratende Funktion gegenüber dem Bischof und den Leitungsgremien des Bistums. Er kann Empfehlungen abgeben, etwa zur Wahl eines neuen Bischofs, zu Strukturveränderungen in Pfarreien oder zur Weiterentwicklung der Leitungsstrukturen. Themenvorschläge können von allen Mitgliedern über die Geschäftsführung eingebracht werden.
Mit seiner zweiten Vollversammlung setzt der Bistumsrat Magdeburg ein weiteres Zeichen für synodales Miteinander und die gemeinsame Verantwortung von Haupt- und Ehrenamtlichen für die Zukunft des kirchlichen Lebens im Bistum Magdeburg.
Quelle: Bistum Magdeburg, Pressestelle, presse@bistum-magdeburg.de, 0391-5961134