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Gremienwahlen

Im Bistum Magdeburg wurden am 16. und 17. November 2024 in 39 Pfarreien neue Pfarreigremien gewählt. Etwa zwei Drittel (25) werden zukünftig durch die Mitglieder eines Kirchenvorstandes und eines Pfarrgemeinderates vertreten. 

Stark angestiegen (von bisher 4 auf nun 14) ist die Zahl der Pfarreien in denen diesmal ein Kirchenvorstand plus gewählt wurde, bei dem die Aufgaben der beiden ursprünglichen Gremien nun unter einem Dach beraten und angegangen werden. 

Vier weitere Pfarreien werden planmäßig am 15./16. März 2025 ebenfalls einen KV+ wählen. In den Pfarreien St. Anna – Stendal, St. Peter & Paul – Naumburg, St. Franziskus – Halle und St. Marien – Egeln-Staßfurt wurde der Wahltermin verschoben bzw. neu angesetzt.

Konstituierende Sitzungen

Die neu gewählten Gremienmitglieder starten in diesen Tagen mit einer konstituierenden Sitzung in die neue, insgesamt vier Jahre umfassende Legislaturperiode. In den Pfarreien mit einem Leitungsteam und/oder einem ehrenamtlichen Kirchenvorstandsvorsitzenden wurden in diesem Rahmen auch die Vorschläge für mögliche zukünftige Verantwortliche zusammengetragen, die vor Amtsantritt in dieser Rolle noch durch den Bischof beauftragt werden müssen.

Bisher waren etwa 56.600 Katholikinnen und Katholiken zur Wahl aufgerufen. 589 Personen hatten sich als Kandidierende aufstellen lassen, 460 wurden gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 8,8 Prozent. Dies sind etwa drei Viertel der regelmäßigen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher.

Die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Pfarreigremien (KV, PGR oder KV+) richtet sich nach der Anzahl der Pfarreimitglieder. In der Regel gehören einem KV bzw. PGR mindestens 4 und bis zu 10 gewählte Mitglieder an. Beim KV+ sind es 4 bis maximal 14. Hinzu kommen noch etwa ein bis vier geborene Mitglieder und je nach Bedarf weitere beratende.

Weiterführende Informationen:

Änderung der Wahl-Ordnungen für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand (+): AfD-Mitgliedschaft und kirchliche Gremien-Arbeit unvereinbar
Nach der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus im Februar 2024 hat das Bistum Magdeburg nun seine Gesetze und Wahlordnungen angepasst – und Klarheit geschaffen für die Gremien-Arbeit.

https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/presse-archiv/archiv-2024/afd-mitgliedschaft-und-kirchliche-gremien-arbeit/ 

 

Material für die Gremienwahlen 2024:

https://www.bistum-magdeburg.de/gremienwahlen 

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