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PGR, KV und KV+

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wirkt zusammen mit dem Pastoralteam beratend und beschließend bei der grundsätzlichen Ausrichtung von pastoralen Aktivitäten in der Pfarrei mit. Er vernetzt die unterschiedlichen Gruppen, Gemeinschaften, Initiativen, Einrichtungen und Gemeinden miteinander und fördert die Teilhabe aller Getauften an ihrem Ort.

Der Kirchenvorstand (KV) vertritt die Pfarrei und verwaltet ihr Vermögen. Er hat u.a. dafür zu sorgen, dass die finanziellen Mittel und andere Ressourcen in angemessener Weise für die pastoralen Anliegen der Pfarrei zur Verfügung stehen. Besonders deutlich wird dies, wenn eine Pfarrei Trägerin einer Einrichtung ist.

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, statt PGR und KV, einen Kirchenvorstand Plus (KV+) zu wählen, der beide Gremien unter einem Dach verbindet. Im KV Plus werden sowohl die pastoralen als auch die administrativen Belange der Pfarrei beraten und entschieden.

In allen drei Gremienmodellen engagieren sich in erster Linie Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrei. Hinzu kommen einzelne hauptamtliche pastorale Mitarbeitende des Bistums, die in der entsprechenden Region im Einsatz sind.

Neben bisher klassischen Pfarreien mit einem kanonischen, also nach Kirchenrecht für diese zuständigen Pfarrer, gibt es auch eine wachsende Zahl von Pfarreien, für die entweder ein Pfarr-Administrator oder ein mehrköpfiges ehrenamtliches Leitungsteam (derzeit sind 15 Teams im Einsatz) mit einem Priester als Geistlichen Moderator beauftragt wurde.

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