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Dokumente des Bischofs

Nr. 125 Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 9.6.11

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission fasste nachfolgenden Beschluss:
1. Für alle Mitarbeiter i. S. v. § 1 der Anlage 21 zu den AVR findet mit Wirkung zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 der Anhang C zu den AVR keine Anwendung mehr.
2. Anlage 21 zu den AVR wird neu gefasst

Magdeburg, 25.08.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Der komplette Wortlaut ist Bestandteil des Amtsblatts und liegt diesem bei. | Download

Nr. 126
Korrektur zum Amtsblatt des Bistums, Nr. 511, Nr. 85:

Die in dem Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost vom 09.12.2010 veröffentlichten Werte für die Entgeltgruppe 15 Ü werden durch folgende Werte ersetzt:

§
19 Absatz 2 Anlage 12 zur DVO

Entgeltgruppe 15 Ü ab 01.08.2011

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Stufe 6

4.749,75

5.264,84

5.752,83

6.078,17

6.154,08


§
19 Absatz 2a Anlage 12 zur DVO

Entgeltgruppe 15 Ü ab 01.08.2011

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

4.749,75

5.264,84

5.752,83

6.078,17


Magdeburg, 25.08.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 127 Novellierung der Grundordnung

Aufgrund eines Beschlusses der Vollversammlung der Diözesen Deutschlands vom 20.06.2011 wird die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse geändert und erhält somit folgende neue Fassung:

Artikel 2 Abs. 1
Diese Grundordnung gilt für die Diözesen,
die Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen,
die Verbände von Kirchengemeinden,
die Diözesancaritasverbände und deren Gliederungen, soweit sie öffentliche juristische Personen des kanonischen Rechts sind,
die sonstigen, dem Diözesanbischof unterstellten öffentlichen juristischen Personen des kanonischen Rechts,
die sonstigen kirchlichen Rechtsträger, unbeschadet ihrer Rechtsform, die der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen
und deren Einrichtungen.


Artikel 2 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Kirchliche Rechtsträger, die nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen, sind verpflichtet, bis spätestens zum 31.03.2013 diese Grundordnung durch Übernahme in ihr Statut verbindlich zu übernehmen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben sie im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen nicht am Selbstbestimmungsrecht der Kirche gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art 137 Abs. 3 WRV teil.
In Artikel 3 Abs. 3 ist das Wort "Ordnung" durch das Wort "Grundordnung zu ersetzen.
Der Beschluss tritt zum 1. September 2011 in Kraft.

Magdeburg, 25.08.2011
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 128 Einladung zum Pastoraltag 2011

Eine herzliche Einladung ergeht an alle Mitbrüder, Mitarbeiter/innen im Pastoralen Dienst und die Dekanatssozialarbeiter/innen zum diesjährigen Pastoraltag am Mittwoch, dem 26. Oktober 2011, in Magdeburg. Die konkrete Einladung liegt dem Amtsblatt im Oktober bei.

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