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Jahresbericht 2020

Finanzbericht für das Bistum Magdeburg

Mit dem zusammengefassten Finanzbericht 2020 legen wir Ihnen die Vermögenssituation und die Ergebnislage des Bistums Magdeburg, des Bischöflichen Stuhls zu Magdeburg sowie des Kathedralkapitels zu Magdeburg vor. Wir erläutern die vorgelegten Zahlen und geben damit Rechenschaft über die wirtschaftliche Lage dieser Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zum 1. Januar 2016 wurde die endgültige Umstellung von der Kameralistik auf eine den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechende doppische Rechnungslegung aller genannten Körperschaften vollzogen und damit eine größere Transparenz über die Verwendung finanzieller Ressourcen erreicht. Wir lehnen uns an kaufmännische Rechnungslegungsgrundsätze an. Die Gliederung der Jahresabschlüsse orientiert sich an den Schemata des HGB unter Berücksichtigung von Anpassungen, die im Hinblick auf die Besonderheiten einer kirchlichen Körperschaft vorgenommen wurden. In jedem Fall werden die dargestellten Werte durch externe Wirtschaftsprüfer einer Abschlussprüfung unterzogen. Die Jahresabschlüsse werden außerdem nach den diözesanen Ordnungen vom Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat sowie vom Konsultorenkollegium jeweils genehmigt. Unser Ziel ist es, zum 31. Dezember 2021 die Jahresabschlüsse nach den noch strengeren Kriterien für Kapitalgesellschaften des HGB aufzustellen.

Das Bistum Magdeburg ist eine vergleichsweise junge Diözese mit begrenzten Ressourcen. Aus der Vergangenheit haben wir Verpflichtungen übernommen, die wir erfüllen müssen, wie den Abbau von Bankverbindlichkeiten. Für die Zukunft sorgen wir vor, indem wir Rücklagen bilden und den Priesterpensionsfonds, der nur knapp zur Hälfte ausfinanziert ist, nach unseren Möglichkeiten weiter ausbauen. Wir möchten unterstreichen, dass die Kirche kein klassisches Unternehmen ist und Geld für uns ein Mittel zum Zweck, nämlich dem Dienst am Menschen, darstellt.

Nicht enthalten sind in dieser Übersicht die Jahresrechnungen unserer 44 Pfarreien und der Edith-Stein-Schulstiftung, da diese selbständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Gleiches gilt für die im Bistum bestehenden drei Caritasverbände (Diözesan-Caritasverband für das Bistum Magdeburg, zwei Caritas Regionalverbände in Halle und Magdeburg), die als eingetragene Vereine ebenfalls über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

Mit einem Anteil von 3,2 Prozent (Vorjahr: 3,6 %) katholischer Christen an der Gesamtbevölkerung ist das Bistum Magdeburg eine Diasporadiözese. Das eigene Kirchensteueraufkommen macht nur etwa die Hälfte des Gesamtaufwands unseres Bistums aus. Für die langjährige Solidarität der Katholiken und Katholikinnen aus den anderen deutschen Erzdiözesen und Diözesen sind wir sehr dankbar. Wir danken allen, die mit ihren Kirchensteuern, Spenden, Staats- und sonstigen Leistungen das Leben der katholischen Kirche in unserem Bistum ermöglichen.

Dr. Bernhard Scholz                                     Carsten Bauer

Generalvikar                                                  Finanzdirektor
Bistum Magdeburg                                         Bistum Magdeburg

Jahresbericht 2020 zum Download

 

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